Darum geht es: Der Finanzausgleich bezweckt die Verminderung der finanziellen Unterschiede zwischen den Gemeinden, die auf weniger Steuereinnahmen oder auf hohe Belastungen zurückzuführen sind. Aktuell erhalten 65 von 75 Gemeinden einen Ausgleichsbeitrag.
Vorgeschlagen wird nun eine Anpassung des Beitragssatzes der Minderlasten (Gleicher Beitragssatz für Sonder- und Minderlasten) sowie eine künftige Berücksichtigung der AHV-Beiträge für Nichterwerbstätige. Weiter soll der Sonderlastenausgleich Stadt St.Gallen temporär um jährlich 3,7 Mio. Franken erhöht werden. Sowohl der Kantonsrat als auch der Regierungsrat empfehlen ein Ja.
Darum geht es: Der Kantonsrat hat im Jahr 2021 eine Motion zur Liberalisierung der Ladenöffnungszeiten gutgeheissen und die Regierung beauftragt, einen entsprechenden Gesetzesentwurf auszuarbeiten.
Die Läden dürfen heute von Montag bis Freitag jeweils von 06.00 bis 17.00 Uhr offen haben. Am Samstag, am Gründonnerstag sowie am 24. und 31. Dezember dürfen sie von 06.00 bis 17.00 Uhr geöffnet haben. Pro Woche ist ein Abendverkauf bis 21.00 Uhr erlaubt. Zurzeit gibt es erweiterte Öffnungszeiten für Läden mit weniger als 120 Quadratmeter Verkaufsfläche, mit vor allem Lebensmitteln im Angebot.
Neu sollen alle Läden des Detailhandels von Montag bis Samstag von 05.00 bis 22.00 Uhr geöffnet werden dürfen. Erweiterte Öffnungszeiten soll es nicht mehr geben. Verkürzte Öffnungszeiten an Gründonnerstag, am 24. und 31. Dezember sowie der Abendverkauf sollen wegfallen.
Wie heute sollen die Läden an Sonn- und Feiertagen geschlossen bleiben, mit Ausnahme der Läden mit weniger als 120 Quadratmetern, welche vor allem Lebensmittel anbieten. Diese sollen von 05.00 bis 22.00 Uhr offen haben dürfen. Neu sollen für Selbstbedienungsläden ohne Personal keine Öffnungszeiten mehr gelten.
Sowohl der Kantonsrat als auch der Regierungsrat empfehlen ein Ja.
Die Resultate:
Findest du am Sonntag ab 12 Uhr hier live
(kek)